Auswahlkriterien für die Private Krankenversicherung

Die richtige Krankenversicherung finden Sie nicht mit einem Preisvergleich

„Ist Ihre Krankenversicherung auch zu teuer?“

Wenn nur diese einfältige Frage beantwortet wird, kommt Sie das wahrscheinlich teuer zu stehen. Vermittler locken manchmal mit einem oberflächlichen Preis-Leistungsvergleich und dem Hauptargument, eine Private Krankenversicherung sei billiger als die Gesetzliche. Das stimmt zwar häufig, ist aber nur ein Aspekt unter vielen anderen, weit wichtigeren Kriterien.

Bedarf genau analysieren

Das geht unmöglich mit der Beantwortung von drei bis vier Fragen im Internet („Selbstbeteiligung, Stationäre Unterbringung, Zahnersatz, Brille“). Langfristig können ganz andere Leistungen wesentlich wichtiger sein – für Ihre Gesundheit und für Ihre Geldbörse.

Im Fragebogen „Leistungsumfang PKV“ finden Sie wichtige Kriterien für die Auswahl des passenden Versicherungsschutzes. Senden Sie uns den Bogen zu, wenn Sie eine genaue Analyse wünschen oder kontaktieren Sie uns für eine Beratung.

Über Systemunterschiede informieren

Einige Beispiele:

  • Kennen Sie wirklich die Unterschiede zwischen PKV und GKV? Wissen Sie auch, welche Leistungen bei welcher PKV vielleicht schlechter sind als in der GKV? Denn privat versichert zu sein, bedeutet nicht in jedem Fall, bessere Leistungen zu bekommen als in der GKV.
  • Wie sieht Ihre Familienplanung aus? Haben Sie – oder möchten Sie – Kinder?
  • Wie ist ggf. Ihr Partner versichert?
  • Wie sieht Ihre berufliche Zukunft (oder die Ihres Partners) aus, falls Kinder geplant sind?

Weitere wichtige Fragen und Auswahlkriterien können Sie in unserem Leitfaden GKV/PKV nachlesen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Problematik des "demografischen Faktors" eine interaktive Darstellung verschiedenster Szenarien ins Netz gestellt (Der Demograf).

Vertragsinhalte genau hinterfragen

Einige Beispiele:

  • Wissen Sie, was „gemischte Anstalten“ sind? Werden dort entstehende Behandlungskosten ohne vorherige Genehmigung übernommen?
  • Wie werden Transportkosten erstattet, z.B. bei chronischen Erkrankungen?
  • Werden alle lebenserhaltenden Hilfsmittel erstattet? In aller Regel sind die Hilfsmittelkataloge abschließende Aufzählungen, das heißt: was nicht erwähnt ist, wird nicht erstattet.

Dies ist nur ein kleiner Einblick in die relevanten Kriterien, die Sie bei der Wahl des richtigen Versicherers berücksichtigen sollten. Wir arbeiten bei der Beratung mit einem Analyse-Tool (PremiumSoftware), das im Gegensatz zu den üblicherweise von Versicherungsvermittlern benutzten Instrumenten eine weitaus genauere qualitative Tiefe bietet.

Gesundheitsfragen mit äußerster Sorgfalt beantworten

„Dieses Weh-Wehchen ist nicht wichtig und braucht im Antrag nicht angegeben zu werden – das hat doch jeder mal.“ ODER "...das ist doch ausgeheilt!"

Wenn Sie diese Empfehlung eines Vermittlers hören, können Sie sicher sein, dass Sie nicht gut beraten werden. Späterer Ärger mit dem Versicherer ist vorprogrammiert. Der Versicherer kann bei fehlenden Angaben vom Vertrag zurücktreten. Sie hätten dann möglicherweise nur noch Versicherungsschutz im "Basis-Tarif".

Angaben, nach denen der Versicherer „in Textform fragt", müssen Sie machen. Auch Untersuchungen, Erkrankungen, Beschwerden und Ähnliches, die Sie für unbedeutend halten oder die gegebenenfalls nicht von einem Arzt behandelt wurden, müssen angegeben werden, wenn der Versicherer danach fragt.

Die Untersuchungen und behandelten Erkrankungen können Sie gegebenenfalls anhand der Arztrechnungen der Vergangenheit selbst ermitteln oder aber bei Ihrem Vorversicherer in Form einer Schadenauskunft anfragen.

Falls Sie sich unsicher über Ihre Diagnosen, Untersuchungen und Behandlungen sind, empfehlen wir, bei Ihren Heilbehandlern die vom Versicherer geforderten Informationen einzuholen (Kopie der Arztakten). Ihr Arzt ist dazu verpflichtet, Ihnen diese zur Verfügung zu stellen.

(siehe § 10. (2) MBO-Ä, Berufsordnung für die deutschen Ärzte: „Der Arzt hat dem Patienten auf dessen Verlangen grds. in die ihn betreffenden Krankenunterlagen Einsicht zu gewähren; ausgenommen sind diejenigen Teile, welche subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen des Arztes enthalten. Auf Verlangen sind dem Patienten Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben.")

Bedenken Sie, dass Ärzte Diagnosen speichern, um Untersuchungen / Behandlungen gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse oder Privaten Krankenversicherung abrechnen zu können. Es kann durchaus vorkommen, dass Sie nicht wissen, was der Arzt abgerechnet und / oder in Ihrer Akte dokumentieret hat.