Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für Private Krankenversicherung

Das Kleingedruckte entscheidet im Ernstfall darüber, ob eine Rechnung erstattet wird

Die Qualität einer Versicherung erkennt man leider oft zu spät – nämlich im Schadensfall. Sie können Ihren Schutz dann nicht mehr verbessern, denn „ein brennendes Haus kann man nicht versichern“. Spätestens dann stellt sich die Frage, ob Sie Ihren Vertrag auch unterschrieben hätten, wenn Sie über die Bedeutung einschränkender Klauseln informiert gewesen wären.

Vertrauen Sie nicht auf Kulanz oder auf Aussagen von Vermittlern oder Versicherern wie: "Diese Leistung steht zwar nicht im Vertrag, wurde aber schon immer erstattet." Beides ist keine Rechstssicherheit für einen Vertrag, der Sie womöglich ein Leben lang begeleitet und für den Sie in dieser Zeit Beiträge in der Größenordnung eines Immobilienkaufes bezahlen.

Welchen Vertrag hätten Sie im Schadensfall lieber?

Drei Beispiele aus Vertragsbedingungen.

  • Hilfsmittel: „Wir erstatten zu 100%“. Stimmt das?
    • PKV 1 erstattet „ausschließlich“ 12 aufgeführte Hilfsmittel „nur einmal im Jahr“, teilweise „in einfacher Ausführung“, darunter zum Beispiel „Krankenfahrstühle bis 800,- €“ maximal.
    • PKV 2 erstattet 59 aufgeführte Hilfsmittel ohne preisliche oder andere Beschränkungen. Darüber hinaus werden „grundsätzlich lebenserhaltende Hilfsmittel“ erstattet.
  • Auslandsaufenthalt: „Weltweite Geltung“. Stimmt das?
    • PKV 3 bietet im außereuropäischen Ausland Schutz „für einen Monat“. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht zurückreisen kann, erhält Schutz „längstens für weitere 2 Monate“.
    • PKV 4 bietet im außereuropäischen Ausland Schutz für „bis zu 36 Monate“. Dauert der Auslandsaufenthalt darüber hinaus an, verpflichtet sich der Versicherer „den Versicherungsschutz zu verlängern“ – ohne Einschränkung.
  • Psychotherapie: „Wir erstatten zu 100%“. Stimmt das?
    • PKV 5 erstattet „bei stationärer Psychotherapie höchstens 30 Behandlungstage je Kalenderjahr. Kein Versicherungsschutz besteht für ambulante Psychotherapie“.
    • PKV 6 erstattet „stationäre und ambulante Psychotherapie zu 100 %“

Bedenken Sie bitte: Bereits eine einzige nachteilige Formulierung im Dickicht der Vertragsbedingungen kann im Ernstfall zur Leistungsverweigerung durch den Versicherer führen. Hier kann man also gar nicht genau und kritisch genug hinschauen.

Wir arbeiten bei der Beratung mit einem hochwertigen Analyse-Tool (PremiumSoftware), das im Gegensatz zu den üblicherweise von Versicherungsvermittlern benutzten Instrumenten eine weitaus genauere qualitative Tiefe bietet.

Im Fragebogen „Leistungsumfang PKV" finden Sie wichtige Kriterien für die Auswahl des passenden Versicherungsschutzes. Senden Sie uns den Bogen zu, wenn Sie eine genaue Analyse wünschen oder kontaktieren Sie uns für eine Beratung.