
„Rürup“- oder „Basis-Rente“ – lohnt sich das?
Das „letzte Steuersparmodell“
So titelt die FAZ.net: „Ist die Größenordnung der Steuerersparnis im Rahmen der Riester-Rente noch überschaubar, so wird es bei der Rürup-Rente richtig interessant“.
Sie ist für Selbständige günstig, weil diese nicht in den Genuss der Riester-Rente kommen. Auch gut verdienende Arbeitnehmer sollten sich eine Vergleichsrechnung erstellen lassen.
Der Gesetzgeber hat 2004 für Altersbezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus Versorgungswerken weitere große Kürzungen beschlossen. Diese Lücken kann die private Basis- oder Rürup-Rente kompensieren. Als Anreiz wurden im Rahmen des „Alterseinkünftegesetzes“ Steuervorteile geschaffen, durch die jetzt jeder aus unversteuertem Einkommen für sein Alter vorsorgen kann.
Der Steuer-Effekt macht den Vorteil aus
Die Steuersubventionen sind deutlich höher als bei der Riester-Rente. Pro Jahr und Person dürfen 20.000.- € eingezahlt werden – pro Ehepaar also 40.000.- €. Im Jahr 2009 beträgt der als Sonderausgaben absetzbare Anteil pro Person 13.600.- € (pro Ehepaar 27.200.- €) oder 68%. Der Anteil steigt von Jahr zu Jahr um 2% an.
Die Einzahlungen können flexibel gestaltet werden. Regelmäßige Zahlungen sind ebenso möglich wie Einmalbeiträge. So kann man zum Beispiel bei einem guten Jahresergebnis einen größeren Betrag mit Steuerspar-Effekt für die Altervorsorge einzahlen.
Weitere Vorteile der Rürup-Rente
Wer als Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, zahlt auf die Rürup-Rente keine Krankenversicherungsbeiträge. Dies kann ein Vorteil gegenüber einer Betriebsrente sein. Die Rürup-Rente ist Hartz-IV-sicher und kann mit einem BU-Schutz kombiniert werden.
Und die Nachteile?
Wenn der Staat in solchem Ausmaß fördert, ist dies an Bedingungen geknüpft. Die Gestaltung dieser Bedingungen lehnt sich eng an die Bestimmungen der gesetzlichen Rente an.
Die Auszahlung kann frühestens mit dem 60. Lebensjahr beginnen und ist ausschließlich als lebenslange Rente möglich. Renten sind steuerpflichtig, wobei die Höhe der Steuer davon abhängt, in welchem Jahr der Rentenbezug beginnt. Die Rürup-Rente ist nicht vererbbar oder beleihbar.
Formen der Rürup-Rente
Derzeit sind Rürup-Renten als Rentenversicherungen oder Fondssparplan abschließbar.
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