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	<title>Online-Beratung für Private Krankenversicherung, Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsabsicherung</title>
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	<description>Ein weiteres tolles WordPress-Blog</description>
	<pubDate>Mon, 26 Sep 2011 13:43:35 +0000</pubDate>
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		<title>Hilfsmittelkatalog Deutscher Ring</title>
		<link>http://www.pkv-online-beratung.de/blog/hilfsmittelkatalog-deutscher-ring/</link>
		<comments>http://www.pkv-online-beratung.de/blog/hilfsmittelkatalog-deutscher-ring/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 17 Jan 2011 16:44:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<category><![CDATA[Deutscher Ring]]></category>

		<category><![CDATA[Hilfsmittel]]></category>

		<category><![CDATA[Tarifbedingungen PKV]]></category>

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		<description><![CDATA[Liebe Leser,
in einem früheren Beitrag  hatte ich darauf aufmerksam gemacht, dass die Vertragsformulierungen zu den großen Hilfsmitteln bei den Tarifen des Deutschen Ring unter Umständen problematisch sein können. So heißt es bisher:

f) folgende Hilfsmittel (einschließlich Wartung und Reparatur), die auch bei medizinischer Notwendigkeit der vorherigen Leistungszusage* bedürfen:
– Blutzuckermessgeräte,
– Sauerstoffgeräte und Sauerstoffkonzentratoren,
– Schlafapnoegeräte,
– Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore,
– lebenserhaltende Hilfsmittel (z. B. Heimdialysegeräte, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Leser,</p>
<p>in einem <a href="http://www.pkv-online-beratung.de/blog/stichwort/deutscher-ring/" target="_blank">früheren Beitrag  </a>hatte ich darauf aufmerksam gemacht, dass die Vertragsformulierungen zu den großen Hilfsmitteln bei den Tarifen des Deutschen Ring unter Umständen problematisch sein können. So heißt es bisher:<br />
<span id="more-353"></span></p>
<blockquote><p>f) folgende Hilfsmittel (einschließlich Wartung und Reparatur),<strong> die auch bei medizinischer Notwendigkeit der vorherigen Leistungszusage* bedürfen</strong>:<br />
– Blutzuckermessgeräte,<br />
– Sauerstoffgeräte und Sauerstoffkonzentratoren,<br />
– Schlafapnoegeräte,<br />
– Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore,<br />
– lebenserhaltende Hilfsmittel (z. B. Heimdialysegeräte, Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen).</p>
<p>*Wurde keine vorherige Leistungszusage vom Deutschen Ring eingeholt, werden<strong> höchstens die Kosten übernommen, die im Rahmen einer möglichen alternativen und kostengünstigeren Versorgungsform</strong> oder bei Bezug des Hilfsmittels über einen Kooperationspartner des Deutschen Rings <strong>angefallen wären</strong>.</p></blockquote>
<p>Diese bereits im Januar 2009 in einer <a href="http://www.pkv-online-beratung.de/files/erklaerung_vorstand_hilfsmittel_jan2009.pdf" target="_blank">Vorstandserklärung </a> angekündigte Verbesserung der alten unbedingten &#8220;KANN-Regelung&#8221; war mit Beginn 2010 eingeführt worden. Positiv: Davon waren auch bereits bestehende Verträge betroffen. Es bestand jedoch weiterhin Kritik an der nicht eindeutigen Formulierung =&gt; &#8221;alternative kostengünstige Versorgungsform&#8221;.  Was darunter zu verstehen sei, erschloss sich vielen Spezialisten nicht (auch mir nicht!). Etwas provokativ konnte man fragen: Ist der Deutsche Ring zum Beispiel berechtigt, statt eines Heimdialysegerätes lediglich die Kosten für die &#8220;kostengünstigere alternative Versorgungsform&#8221; der ambulanten Dialyse im Dialysetentrum zu erstatten?</p>
<p>Die Kritik wurde positiv aufgenommen und es ist geplant, dass eine erneute Verbesserung der Hilfsmittelregelung in Kürze umgesetzt wird.</p>
<p>Über den genauen Vertragstext halten wir Sie auf dem Laufenden.</p>
<p>Auf welche Vertragsinhalte Sie bei der Auswahl der &#8220;richtigen&#8221; beziehungsweise auf Sie passenden Privaten Krankenversicherung achten sollten, können Sie im <a href="http://www.pkv-online-beratung.de/files/pkv_kriterienfragebogen2008_1.pdf" target="_blank">Kriterienfragebogen PKV </a> nachlesen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>3-Jahresfrist fällt zum 01.01.2011 weg</title>
		<link>http://www.pkv-online-beratung.de/blog/3-jahresfrist-fallt-zum-01012011-weg/</link>
		<comments>http://www.pkv-online-beratung.de/blog/3-jahresfrist-fallt-zum-01012011-weg/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 23 Dec 2010 15:59:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Gesetzliche Krankenversicherung]]></category>

		<category><![CDATA[Private Krankenversicherung]]></category>

		<category><![CDATA[Freiwillige Versicherung]]></category>

		<category><![CDATA[JAEG]]></category>

		<category><![CDATA[Jahresarbeitsentgeltgrenze]]></category>

		<category><![CDATA[Pflichtversicherung]]></category>

		<category><![CDATA[PKV]]></category>

		<category><![CDATA[Tag hinzufügen]]></category>

		<category><![CDATA[Versicherungpflichtgrenze]]></category>

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		<description><![CDATA[Die „3-Jahres-Wechselsperre“, die bisher den Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die Private Krankenversicherung verhinderte, entfällt. Das „Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-FinG) sieht vor allem für Angestellte Erleichterungen vor.
Der Wegfall der „3-Jahres-Wechselsperre“ tritt zum 1.1.2011 in Kraft. Damit werden
zum 1.1.2011 alle Arbeitnehmer versicherungsfrei, deren Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von derzeit 49.950 EUR jährl. (4.162,50 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;">Die „3-Jahres-Wechselsperre“, die bisher den Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die Private Krankenversicherung verhinderte, entfällt. Das „Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-FinG) sieht vor allem für Angestellte Erleichterungen vor.</span></p>
<p>Der Wegfall der „3-Jahres-Wechselsperre“ tritt zum 1.1.2011 in Kraft. Damit werden<br />
zum 1.1.2011 alle Arbeitnehmer versicherungsfrei, deren Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von derzeit 49.950 EUR jährl. (4.162,50 EUR mtl.) im Jahr 2010 überschritten hat (2011 voraussichtlich 49.500 EUR jährl./4.125 EUR mtl).</p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><strong style="mso-bidi-font-weight: normal;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;">Die Neuregelung betrifft vor allem folgende Personen:</span></span></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><strong style="mso-bidi-font-weight: normal;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;">Arbeitnehmer (GKV-versichert)</span></span></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;">mit Bezügen über der JAEG (aber noch keine 3 Jahre überschritten)</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;">mit Bezügen über der JAEG nach Gehaltserhöhung oder nach Arbeitgeberwechsel</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;">bisher im Ausland tätig, mit Bezügen über der JAEG</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><strong style="mso-bidi-font-weight: normal;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;">Selbstständige (GKV-versichert)</span></span></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;">Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit mit Bezügen über der JAEG</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><strong style="mso-bidi-font-weight: normal;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;">Berufseinsteiger</span></span></strong></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;">mit Bezügen über der JAEG </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"> </p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;"><strong>Dazu heißt es auf der Info-Seite des Bundesgesundheitsministeriums</strong>: </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"> </p>
<div><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;">Die Voraussetzungen für einen Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung (PKV) wurden verändert. Jetzt kann jeder gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer, dessen Monatseinkommen (anteilig erzielte Jahresarbeitsentgelte werden hochgerechnet) im Kalenderjahr die allgemeine Versicherungspflichtgrenze von 49.500 Euro überschreitet, als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben oder in die PKV wechseln. Da diese Regelung bereits zum 31.12.2010 in Kraft tritt, kann ein Wechsel zur PKV auch schon ab dem 01.01.2011 erfolgen, wenn das anteilige Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers die Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2010 überschritten hat und auch im Jahr 2011 überschreiten wird. Berufsanfänger und Personen, die erstmals eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen, können einmalig zwischen GKV und PKV wählen, sofern ihr Arbeitsentgelt oberhalb dieser Grenze liegt. Darüber hinaus können bisher privat Versicherte in der PKV bleiben, die nach der Eltern- oder Pflegezeit eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen und ein Einkommen unterhalb der Versicherungspflicht beziehen. Dabei muss die Arbeitszeit mindestens um die Hälfte reduziert sein. Ein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht ist innerhalb von drei Monaten bei der Krankenkasse zu stellen, an die die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.</span></div>
<p><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;"> </p>
<p></span></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Gesetzesänderung zum 3-Jahres-Moratorium</title>
		<link>http://www.pkv-online-beratung.de/blog/gesetzesanderung-zum-3-jahres-moratorium/</link>
		<comments>http://www.pkv-online-beratung.de/blog/gesetzesanderung-zum-3-jahres-moratorium/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 27 Oct 2010 19:01:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<category><![CDATA[Gesetzliche Krankenversicherung]]></category>

		<category><![CDATA[Private Krankenversicherung]]></category>

		<category><![CDATA[3-Jahres Frist]]></category>

		<category><![CDATA[Bundesrat]]></category>

		<category><![CDATA[Freiwillige Versicherung]]></category>

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		<category><![CDATA[Tag hinzufügen]]></category>

		<category><![CDATA[Versicherungpflichtgrenze]]></category>

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		<description><![CDATA[ Liebe Leser,
nachdem der Wechsel von der GKV in die PKV durch die 3jährige Wechselfrist erschwert worden war, ist ab dem 01.01.2011 die Rückkehr zur &#8220;alten Regelung&#8221; so gut wie sicher
 
Über die Abschaffung der Dreijahresregelung wird am 12. November entschieden - so informiert das Bundesministerium für Gesundheit. Nach der 2. und 3. Lesung wird an diesem Tag die Abstimmung im Bundestag erfolgen.
 
Im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p> <span style="FONT-FAMILY: Arial; FONT-SIZE: 10pt"><span style="color: #000000;">Liebe Leser,</span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: Arial; FONT-SIZE: 10pt"><span style="color: #000000;">nachdem der Wechsel von der GKV in die PKV durch die 3jährige Wechselfrist erschwert worden war, ist ab dem 01.01.2011 die Rückkehr zur &#8220;alten Regelung&#8221; so gut wie sicher</span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"> </p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: Arial; FONT-SIZE: 10pt"><span style="color: #000000;">Über die Abschaffung der Dreijahresregelung wird am 12. November entschieden - so informiert das Bundesministerium für Gesundheit. Nach der 2. und 3. Lesung wird an diesem Tag die Abstimmung im Bundestag erfolgen.</span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"> </p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="font-family: Arial; font-size: 10pt;"><span style="color: #000000;">Im entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des SGB 5 (Drucksache 581/10) findet sich folgende Formulierung:</span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"> </p>
<blockquote>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="font-family: Arial; font-size: 10pt;"><span style="color: #000000;">2. § 6 wird wie folgt geändert:  </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="font-family: Arial; font-size: 10pt;"><span style="color: #000000;">a) In Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter „und in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überstiegen hat“ gestrichen. </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="font-family: Arial; font-size: 10pt;"><span style="color: #000000;">b) Absatz 4 wird wie folgt geändert: </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="font-family: Arial; font-size: 10pt;"><span style="color: #000000;">aa) Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird.“ </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="font-family: Arial; font-size: 10pt;"><span style="color: #000000;">bb) Die Sätze 4 bis 6 werden aufgehoben. </span></span></p>
</blockquote>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: Arial; FONT-SIZE: 10pt"><span style="color: #000000;">Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) beträgt für <strong>2010: 49.950.- €,</strong> sie sinkt für das Jahr <strong>2011 auf 49.500.- €.</strong> Gleichzeitig steigt der Beitragssatz der GKV auf 15,5%. </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"> </p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: Arial; FONT-SIZE: 10pt"><span style="color: #000000;">Wenn Sie vor der Entscheidung stehen, in die PKV zu wechseln, sollten Sie dies auf keinen Fall überstürzt tun. Die Leistungsunterschiede der Anbieter sind enorm. Lassen Sie sich nicht von bunten Werbeprospekten oder den jetzt überall auftauchenden Pop-Ups &#8220;ködern&#8221;, die Ihnen eine &#8220;PKV für 59.- €&#8221; versprechen. Bedenken Sie, dass Ihre Krankenversicherung Sie möglicher Weise lebenslang begleiten wird und eine falsche Entscheidung oft gar nicht oder nur mit Nachteilen verändert werden kann.</span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"> </p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: Arial; FONT-SIZE: 10pt"><span style="color: #000000;">Wenn Sie nach der neuen Regelung wechseln können, ist dies auch im laufenden Jahr 2011 möglich. Sie müssen dann lediglich die normalen Kündigungsfristen für freiwillige Mitglieder einhalten. Diese betragen 3 Monate (laufender Monat plus 2 Monate) zum Monatsende. Lassen Sie sich also nicht unter Druck zu einer unüberlegten Entscheidung hinreißen.</span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"> </p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: Arial; FONT-SIZE: 10pt"><span style="color: #000000;">Generell kann man sagen: </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: Arial; FONT-SIZE: 10pt"><span style="color: #000000;"><strong>- Billig-PKV ist immer lückenhaft</strong></span></span><span style="FONT-FAMILY: Arial; FONT-SIZE: 10pt"><span style="color: #000000;">. Sie verschlechtern sich meist gegenüber der GKV in vielen Bereichen.</span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: Arial; FONT-SIZE: 10pt"><span style="color: #000000;"><strong>- Preis ist kein Kriterium</strong> für den passenden Schutz</span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"> </p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: Arial; FONT-SIZE: 10pt"><span style="color: #000000;">In vielen Tarifen bestehen bei wichtigen Details Lücken und Begrenzungen der Leistungen. Wenn man weiß, wo diese Schwachpunkte liegen und sie bewusst und sehenden Auges wählt, kann das O.K. sein.</span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"> </p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: Arial; FONT-SIZE: 10pt"><span style="color: #000000;"><strong>Die meisten Interessenten kennen die Details aber gar nicht und kaufen so &#8220;die Katze im Sack&#8221;.</strong></span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"> </p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: Arial; FONT-SIZE: 10pt"><span style="color: #000000;">Welche Kriterien Sie bei der Auswahl Ihrer PKV berücksichtigen sollten <a href="http://www.pkv-online-beratung.de/69-0-Downloads-PKV.html" target="_blank">lesen Sie im Bereich &#8220;Links und Downloads&#8221;</a></span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: Arial; FONT-SIZE: 10pt"><span style="color: #000000;">.</span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"> </p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Kriterien für die Auswahl einer Berufsunfähigkeits-Versicherung</title>
		<link>http://www.pkv-online-beratung.de/blog/kriterien-fur-die-auswahl-einer-berufsunfahigkeits-versicherung/</link>
		<comments>http://www.pkv-online-beratung.de/blog/kriterien-fur-die-auswahl-einer-berufsunfahigkeits-versicherung/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 05 Oct 2009 17:36:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<category><![CDATA[Berufsunfähigkeits-Versicherung]]></category>

		<category><![CDATA[BUZ]]></category>

		<category><![CDATA[Recht]]></category>

		<category><![CDATA[Versicherungsbedingungen]]></category>

		<category><![CDATA[§ 172 VVG]]></category>

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		<description><![CDATA[Liebe Leser,
Wie finden Sie die &#8220;richtige&#8221; Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit?
Der wichtigste Rat lautet: Eine Berufsunfähigkeits-Versicherung sollte niemals ohne fachliche Beratung durch einen Spezialisten abgeschlossen werden. Die Fallstricke im &#8220;Kleingedruckten&#8221; sind einfach zu eng gewoben.
Heute beginne ich eine Folge von Beiträgen, die Ihnen einige wichtige Auswahlkriterien erläutert. Diese Kriterien werden in der von uns für die Marktanalyse verwendeten PremiumSoftware [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Leser,</p>
<h3>Wie finden Sie die &#8220;richtige&#8221; Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit?</h3>
<p>Der wichtigste Rat lautet: Eine Berufsunfähigkeits-Versicherung sollte niemals ohne fachliche Beratung durch einen Spezialisten abgeschlossen werden. Die Fallstricke im &#8220;Kleingedruckten&#8221; sind einfach zu eng gewoben.</p>
<p>Heute beginne ich eine Folge von Beiträgen, die Ihnen einige wichtige Auswahlkriterien erläutert. Diese Kriterien werden in der von uns für die Marktanalyse verwendeten <strong>PremiumSoftware </strong>berücksichtigt. Dabei wird eine Art Hierarchie der Prüfkriterien berücksichtigt.</p>
<p>So nützt es zum Beispiel wenig, wenn ein Vertrag eine kundenfreundlich formulierte Nachversicherungsgarantie enthält, jedoch die Grund-Voraussetzungen für die Zahlung einer Leistung ungenügend sind. Schöne Alu-Felgen an einem PKW sind wertlos, wenn der Motor fehlt!</p>
<p>Als erstes wird deshalb die Frage gestellt, welche <strong>Voraussetzungen </strong>erfüllt sein müssen, damit eine Berufsunfähigkeit anerkannt wird und Sie eine Leistung erhalten. Zunächst ist dabei wichtig, wie in den Versicherungbedingungen die <strong>Definition des Berufes </strong>formuliert ist.</p>
<p><strong>Allgemein gilt:</strong> Seit dem 01.01.2008 gilt für alle neu abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherungen eine einheitliche Definition der Berufsunfähigkeit auf Basis des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).</p>
<p>§ 172 VVG:</p>
<p><em>„… (2) Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.</em></p>
<p><em>(3) Als weitere Voraussetzung einer Leistungspflicht des Versicherers kann vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“</em></p>
<p>Von diesen Regelungen darf der Versicherer nicht zum Nachteil des Versicherten abweichen.</p>
<p>Die Definition des Berufes wird durch die beiden Parameter <strong>„Zeitpunkt“</strong> und <strong>„Ausgestaltung“</strong> geprägt.</p>
<p>Durch den <strong>Zeitpunkt</strong> wird bestimmt, welcher Beruf zugrunde gelegt wird. Gilt der zuletzt ausgeübte Beruf, bedeutet dies, dass die Police z.B. bei einem Berufswechsel mitreist. Gilt dagegen nur der versicherte Beruf, würde auf den Beruf abgestellt werden, der bei Vertragsabschluss versichert worden ist. Dies könnte eine völlig andere Tätigkeit sein, als die Tätigkeit, in der die Berufsunfähigkeit eingetreten ist.</p>
<p>Durch die <strong>Ausgestaltung der Tätigkeit</strong> wird bestimmt, ob der tatsächliche durchschnittliche Tagesablauf bei der Prüfung eines Leistungsfalles zugrunde gelegt wird oder ob eine Verweisung innerhalb aller denkbaren Tätigkeiten eines Berufsbildes erfolgen kann. Die Problematik wird an folgendem fiktiven Beispiel deutlich:</p>
<p>Ein Bankkaufmann reist überwiegend von Filiale zu Filiale und berät dort persönlich die Kunden der jeweiligen Filiale und führt Schulungen für Mitarbeiter durch. Die Tätigkeit des Bankkaufmannes besteht somit überwiegend in der Beratung und Schulung sowie in der Reisetätigkeit. Aufgrund einer Erkrankung kann die Reisetätigkeit nicht mehr ausgeübt werden und die persönliche Beratung der Kunden vor Ort sowie die Schulungen der Mitarbeiter sind auch nicht mehr möglich. Wenn jetzt der Beruf, wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, versichert ist, erfolgt die Prüfung, ob eine Berufsunfähigkeit besteht, anhand der konkreten Merkmale Reisetätigkeit, Beratung und Schulung. Wenn dagegen nur der Beruf versichert ist, kann die Prüfung auf alle denkbaren Tätigkeiten innerhalb des Berufsbildes des Bankkaufmannes erfolgen.</p>
<p>Gemäß VVG darf der Versicherer von der Definition „wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war“ nicht zum Nachteil des Versicherten abweichen. Bitte beachten Sie, daß besondere Regelungen für bestimmte Berufsgruppen (z.B. Ärzte) und Schüler, Studenten, Auszubildende, Hausfrauen usw. nicht berücksichtigt wurden.</p>
<p>Prüfen Sie immer Grundvoraussetzung &#8220;Definition des Berufes&#8221;.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Hilfsmittel-&#8221;Garantie&#8221; der Gothaer Krankenversicherung</title>
		<link>http://www.pkv-online-beratung.de/blog/hilfsmittel-garantie-der-gothaer-krankenversicherung/</link>
		<comments>http://www.pkv-online-beratung.de/blog/hilfsmittel-garantie-der-gothaer-krankenversicherung/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 24 Sep 2009 20:00:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<category><![CDATA[Private Krankenversicherung]]></category>

		<category><![CDATA[BGH IV ZR 29-03]]></category>

		<category><![CDATA[Gothaer]]></category>

		<category><![CDATA[Hilfsmittel]]></category>

		<category><![CDATA[PKV]]></category>

		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Liebe Leser,
unter der Überschrift: &#8220;Optimieren Sie Ihre Beratungshaftung&#8221; wirbt die Gothaer bei Vermittlern mit einer angeblichen &#8220;Hilfsmittelgarantie&#8221;. HIER finden Sie das Schriftstück.
Ein fachlich geschätzter Kollege (Sven Hennig, S.H.C. GmbH) wollte es genau wissen und hat die Gothaer schriftlich darum gebeten, dass die dortigen Aussagen in der Police einer Kundin aufgenommen werden, damit diese einen Rechtsanspruch darauf hat. 
Dazu ist die Gothaer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Leser,</p>
<p>unter der Überschrift:<em> <strong>&#8220;Optimieren Sie Ihre Beratungshaftung&#8221;</strong></em> wirbt die Gothaer bei Vermittlern mit einer angeblichen &#8220;Hilfsmittelgarantie&#8221;. <a href="http://www.pkv-online-beratung.de/files/gothaer_hilfsmittelgarantie_2009.pdf" target="_blank">HIER finden Sie das Schriftstück</a>.</p>
<p>Ein fachlich geschätzter Kollege (Sven Hennig, S.H.C. GmbH) wollte es genau wissen und hat die Gothaer schriftlich darum gebeten, dass die dortigen Aussagen in der Police einer Kundin aufgenommen werden, damit diese einen Rechtsanspruch darauf hat. </p>
<p><strong>Dazu ist die Gothaer jedoch nicht bereit! </strong>Auf die schriftliche Anfrage kam aus der Fachabteilung die Antwort, dass</p>
<p>(ZITAT Gothaer) : <em>&#8220;&#8230; die &#8230; übermittelten Informationen über zusätzliche Hilfsmittel, die unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden können, <strong>nicht in einer Police dokumentiert werden können</strong>. Die <strong>vertraglich versicherten Hilfsmittel </strong>sind in &#8230; Teil II, Tarifbedingungen &#8230; <strong>abschließend aufgezählt</strong>. Für darüber hinausgehende weitere Hilfsmittel besteht grundsätzlich <strong>kein Anspruch aus dem Vertrag</strong>.&#8221;</em> (ZITAT ENDE). <a href="http://www.pkv-online-beratung.de/files/2gothaer_hilfsmittel_11.09.09.pdf" target="_blank">Das vollständige Schreiben finden Sie HIER</a>.</p>
<p>Diese Antwort empfinde ich als sehr erstaunlich und zwar sowohl in Bezug auf die Maklerhaftung als auch in Bezug auf Leistungsversprechen den Kunden gegenüber.</p>
<p>Da schreibt ein Versicherer Vermittlern, es gäbe zur &#8220;Optimierung seiner Haftung&#8221; eine Hilfsmittel-<strong>Garantie </strong>und nimmt diese dann auf konkretes Nachfragen sofort wieder zurück. Was soll man da als Vermittler und besonders auch als Interessent oder Kunde noch glauben?</p>
<p>Möglicherweise könnte ein Kunde im Falle eines Streites mit der Gothaer versuchen, über das Argument &#8221;Prospekt-Haftung&#8221; an seine angeblich &#8220;garantierten&#8221; Leistungen zu kommen. Allerdings benötigt man (teure) Hilfsmittel zum Beispiel nach einem schweren Unfall oder bei einer schweren Erkrankung. Wer hat dann den Nerv für einen vielleicht langwierigen Rechtsstreit?</p>
<p>Solche Aussagen bestärken mich darin, die Empfehlung für oder gegen eine Krankenversicherung nur auf die in den Vertragsbedingungen rechtverbindlich festgelegten Leistungen zu stützen.</p>
<p>Denn der BGH hat zum Thema &#8220;Hilfsmittel&#8221; eindeutig festgelegt, dass eine &#8220;abschließende Aufzählung&#8221; gültig ist und ein Kunde darüber hinaus keinen Anspruch auf Erstattung hat. Dies gilt auch, wenn das benötigte Hilfsmittel &#8220;medizinisch notwendig&#8221; ist. Hier finden Sie den <a href="http://www.pkv-online-beratung.de/files/bgh_iv_zr_29-03.pdf" target="_blank">LINK zum Urteil</a>.</p>
<p>Man kann es nicht oft genug wiederholen: Verlassen Sie sich nur auf die rechtssicheren Aussagen Ihrer Tarifbedingungen. Sie haben keinen Anspruch auf  Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind!</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Förderrichtlinien der Riester-Rente verstoßen gegen EU-Recht</title>
		<link>http://www.pkv-online-beratung.de/blog/forderrichtlinien-der-riester-rente-verstosen-gegen-eu-recht/</link>
		<comments>http://www.pkv-online-beratung.de/blog/forderrichtlinien-der-riester-rente-verstosen-gegen-eu-recht/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 11 Sep 2009 20:03:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>

		<category><![CDATA[gesetzliche Rentenversicherung]]></category>

		<category><![CDATA[Rente]]></category>

		<category><![CDATA[Riester-Rente]]></category>

		<category><![CDATA[Steuervorteil]]></category>

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		<description><![CDATA[Liebe Leser,
bisher müssen Riester-Sparer ihre Förderung zurückzahlen, wenn sie ihren Ruhestand im Ausland genießen wollen. Auch Grenzgänger, die ihre Einkünfte nicht in Deutschland versteuern, sind bisher von der Förderung ausgeschlossen. Ebenso gab es nur dann &#8220;Wohn-Riester-Förderung&#8221;, wenn sich die geförderte Immobilie in Deutschland befindet.
Der EuGH entschied nun, dass diese Bestimmungen eine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit darstellen und gegen das Recht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Leser,</p>
<p>bisher müssen Riester-Sparer ihre Förderung zurückzahlen, wenn sie ihren Ruhestand im Ausland genießen wollen. Auch Grenzgänger, die ihre Einkünfte nicht in Deutschland versteuern, sind bisher von der Förderung ausgeschlossen. Ebenso gab es nur dann &#8220;Wohn-Riester-Förderung&#8221;, wenn sich die geförderte Immobilie in Deutschland befindet.</p>
<p>Der EuGH entschied nun, dass diese Bestimmungen eine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit darstellen und gegen das Recht auf Freizügigkeit verstoßen.</p>
<p>Besonders das Argument, die Förderung bei einer Wohnsitzverlegung ins Ausland zurückzahlen zu müssen, hat manch einen davon abgehalten, die Riester-Förderung in Anspruch zu nehmen, obwohl sie grundsätzlich (ohne die &#8220;Auslands-Bestimmung&#8221;) sinnvoll war. Auch bisher lohnte es sich zwar, zu überprüfen ob die Rückzahlung der Förderung im speziellen Einzelfall nicht sogar günstiger ausgefallen wäre als die volle Steuerpflicht in Deutschland. Denn die Rückzahlung erfolgte auf Antrag lediglich in Form eines 15%igen Abzuges von der Riester-Renten-Zahlung. Diese (etwas komplizierte) Überlegung und Berechnung kann man sich in Zukunft sparen.</p>
<p>Denn der deutsche Gesetzgeber werde die Vorschriften des Gerichtes &#8220;zeitnah&#8221; umsetzen - so ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums.</p>
<p>Da der Text des Urteil noch nicht vorliegt, können wir noch nicht beurteilen, ob die Änderung der Regeln nur für neue oder auch für bereits abgeschlossene Verträge gelten wird. Wir werden Sie auf dem laufenden halten.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Versicherungspflichtgrenze - welche Entgeltarten zählen dazu</title>
		<link>http://www.pkv-online-beratung.de/blog/versicherungspflichtgrenze-welche-entgeltarten-zahlen-dazu/</link>
		<comments>http://www.pkv-online-beratung.de/blog/versicherungspflichtgrenze-welche-entgeltarten-zahlen-dazu/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 13 Aug 2009 18:35:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<category><![CDATA[Gesetzliche Krankenversicherung]]></category>

		<category><![CDATA[Private Krankenversicherung]]></category>

		<category><![CDATA[Direktversicherung]]></category>

		<category><![CDATA[Entgeltumwandlung]]></category>

		<category><![CDATA[Freiwillige Versicherung]]></category>

		<category><![CDATA[Gehaltsumwandlung]]></category>

		<category><![CDATA[GKV]]></category>

		<category><![CDATA[JAEG]]></category>

		<category><![CDATA[Jahresarbeitsentgeltgrenze]]></category>

		<category><![CDATA[Pensionskasse]]></category>

		<category><![CDATA[Pflichtversicherung]]></category>

		<category><![CDATA[PKV]]></category>

		<category><![CDATA[Versicherungpflichtgrenze]]></category>

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		<description><![CDATA[Liebe Leser,
bevor man als Arbeitnehmer(in) freiwilliges Mitglied seiner gestzlichen Krankenkasse wird (und damit die Wahl hat, sich privat zu versichern), muss das Brutto-Einkommen bekanntlich 3 aufeinanderfolgende Jahre über der &#8220;Versicherungspflicht-Grenze&#8221; (oder korrekter: Jahresarbeitsentgeltgrenze - JAEG) liegen. Außerdem muss auch die Grenze des nächsten (vierten) Jahres voraussichtlich überschritten werden. ERGÄNZUNG: Diese Regelung ist inzwischen wieder abgeschafft worden (siehe LINK oben).
Welche Gehaltsbestandteile [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Leser,</p>
<p>bevor man als Arbeitnehmer(in) freiwilliges Mitglied seiner gestzlichen Krankenkasse wird (und damit die Wahl hat, sich privat zu versichern), muss das Brutto-Einkommen bekanntlich 3 aufeinanderfolgende Jahre über der <a href="http://www.pkv-online-beratung.de/50-0-FAQ-zur-PKV.html" target="_blank">&#8220;Versicherungspflicht-Grenze&#8221;</a> (oder korrekter: Jahresarbeitsentgeltgrenze - JAEG) liegen. Außerdem muss auch die Grenze des nächsten (vierten) Jahres voraussichtlich überschritten werden. ERGÄNZUNG: Diese Regelung ist inzwischen wieder abgeschafft worden (siehe LINK oben).</p>
<p>Welche Gehaltsbestandteile dabei mit gerechnet werden dürfen und welche nicht, sehen Sie hier:</p>
<p><strong>Hinzugerechnet werden:</strong></p>
<p style="padding-left: 30px;">Arbeitsentgelt</p>
<p style="padding-left: 30px;">Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld</p>
<p style="padding-left: 30px;">Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers (<em>nicht </em>die Arbeitnehmersparzulage)</p>
<p style="padding-left: 30px;">Sachbezüge, z.B. Dienstwagen</p>
<p style="padding-left: 30px;">Gewinnbeteiligung (wenn sie &#8220;hinreichend sicher regelmäßig&#8221; gezahlt wird)</p>
<p style="padding-left: 30px;">Bereitschaftsdienstvergütung</p>
<p style="padding-left: 30px;">Erschwerniszulage</p>
<p style="padding-left: 30px;">Schicht-, Schmutzzulage (nur ständige Zahlungen)</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>Pauschale<strong> </strong></em>Überstundenvergütung</p>
<p><strong>Nicht hinzugerechnet werden:</strong></p>
<p style="padding-left: 30px;">Familienzuschläge, z.B. auch Kindergeld</p>
<p style="padding-left: 30px;">Gewinnbeteiligung (wenn sie <strong><em>nicht </em></strong>&#8220;hinreichend sicher regelmäßig&#8221; gezahlt wird)</p>
<p style="padding-left: 30px;">Fahrtkostenerstattungen</p>
<p style="padding-left: 30px;">Überstundenvergütung / - zulagen</p>
<p style="padding-left: 30px;">Beiträge, die über eine Entgeltumwandlung z.B. in eine Direktversicherung oder Pensionskasse eingezahlt werden</p>
<p style="padding-left: 30px;">Jubiläumszuwendung</p>
<p><strong>Achtung bei Direktversicherungen / Pensionskassen mit Gehaltsumwandlung!</strong></p>
<p>Weil eine Entgeltumwandlung das für die Ermittlung der Versicherungspflicht maßgebliche Einkommen senkt, kann es passieren, dass ein PKV-Versicherter durch eine Direktversicherung wieder pflichtversichert wird und zurück in die gesetzliche Krankenkasse muss!</p>
<p><strong>Achten Sie unbedingt darauf und berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Entscheidung für oder gegen eine Gehaltsumwandlung!</strong></p>
<p><a href="http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__6.html" target="_blank">LINK zum SGB V § 6</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Hilfsmittel Deutscher Ring</title>
		<link>http://www.pkv-online-beratung.de/blog/hilfsmittel-deutscher-ring/</link>
		<comments>http://www.pkv-online-beratung.de/blog/hilfsmittel-deutscher-ring/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 11 Aug 2009 20:14:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Private Krankenversicherung]]></category>

		<category><![CDATA[AVB]]></category>

		<category><![CDATA[Deutscher Ring]]></category>

		<category><![CDATA[Hilfsmittel]]></category>

		<category><![CDATA[PKV]]></category>

		<category><![CDATA[Versicherungsbedingungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Liebe Leser,
der Deutsche Ring Krankenversicherungsverein a.G. gehört zu den Versicherern mit teilweise überdurchschnittlichem Bedingungswerk.
Allerdings: Je nach Tarif wird für einige Hilfsmittel nur nach vorheriger Zustimmung geleistet. Diese &#8220;Kann-Regelung&#8221; führt nach unserem Dafürhalten zu einer Abwertung, da für Sie als Kunden nur rechtssichere Formulierungen in den Versicherungsbedingungen maßgeblich sein sollten.
Positiv: Der Deutsche Ring hat die Frage, wie diese Regelung zu verstehen ist, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Leser,</p>
<p>der Deutsche Ring Krankenversicherungsverein a.G. gehört zu den Versicherern mit teilweise überdurchschnittlichem Bedingungswerk.</p>
<p>Allerdings: Je nach Tarif wird für einige Hilfsmittel nur nach vorheriger Zustimmung geleistet. Diese &#8220;Kann-Regelung&#8221; führt nach unserem Dafürhalten zu einer Abwertung, da für Sie als Kunden nur rechtssichere Formulierungen in den Versicherungsbedingungen maßgeblich sein sollten.</p>
<p>Positiv: Der Deutsche Ring hat die Frage, wie diese Regelung zu verstehen ist, in einer <a href="http://www.pkv-online-beratung.de/files/erklaerung_vorstand_hilfsmittel_jan2009.pdf " target="_blank">Vorstandsinformation</a> an Vertriebspartner klargestellt. Diese Vorgehensweise ist zwar nicht mit einer Bedingungsänderung zu vergleichen, bringt jedoch ebenfalls einen gewünschten Effekt.</p>
<p>Eine Anpassung der Bedingungen soll folgen. Dies ist naturgemäß aufwändiger, da Genehmigungsverfahren durchlaufen werden müssen.</p>
<p>Wir werden Sie dazu auf dem Laufenden halten.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Welche Selbstbeteiligung in der PKV ist &#8220;richtig&#8221;?</title>
		<link>http://www.pkv-online-beratung.de/blog/131/</link>
		<comments>http://www.pkv-online-beratung.de/blog/131/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 10 Aug 2009 16:50:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<category><![CDATA[Private Krankenversicherung]]></category>

		<category><![CDATA[Arbeitgeberzuschuss]]></category>

		<category><![CDATA[Beitragsrückerstattung]]></category>

		<category><![CDATA[BRE]]></category>

		<category><![CDATA[Eigenbeteiligung]]></category>

		<category><![CDATA[PKV]]></category>

		<category><![CDATA[Selbstbehalt]]></category>

		<category><![CDATA[Selbstbeteiligung]]></category>

		<category><![CDATA[Selbstbeteiligung für Familien]]></category>

		<category><![CDATA[Steuervorteil]]></category>

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		<description><![CDATA[Liebe Leser,
Häufig gestellte Frage: Soll ich einen Tarif mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen - und wenn ja: in welcher Höhe?
Bei einer Selbstbeteiligung (SB) sollten Sie folgende Punkte beachten: 
1. SB - Für welche Leistungen?
SB kann je nach Anbieter und Tarif für verschiedene Bereiche der PKV gelten zum Beispiel 
- nur für ambulante Behandlungen
- für ambulante und stationäre Behandlungen
- für ambulante und Zahnleistungen
- [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Leser,</p>
<p>Häufig gestellte Frage: Soll ich einen Tarif mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen - und wenn ja: in welcher Höhe?</p>
<p>Bei einer Selbstbeteiligung (SB) sollten Sie folgende Punkte beachten: </p>
<h3>1. SB - Für welche Leistungen?</h3>
<p style="PADDING-LEFT: 30px">SB kann je nach Anbieter und Tarif für verschiedene Bereiche der PKV gelten zum Beispiel </p>
<p style="PADDING-LEFT: 30px">- nur für <strong>ambulante Behandlungen</strong></p>
<p style="PADDING-LEFT: 30px">- für <strong>ambulante und stationäre Behandlungen</strong></p>
<p style="PADDING-LEFT: 30px">- für <strong>ambulante und Zahnleistungen</strong></p>
<p style="PADDING-LEFT: 30px">- für <strong>alle Bereiche (ambulant, stationär, Zahn)  </strong></p>
<h3>2. SB - In welcher Höhe?</h3>
<p style="PADDING-LEFT: 30px">SB gibt es zwischen 0.- € bis zum <strong>gesetzlich zugelassenen Maximum (siehe </strong><a href="http://dejure.org/gesetze/VVG/193.html" target="_blank"><strong>§ 193 (3) VVG</strong></a><strong>) von 5.000.- € p.a</strong> in nahezu allen möglichen Höhen. Sie gilt in der Regel pro Jahr - nicht pro Fall. Im PKV-Markt kommen z.Zt. drei Arten der Selbstbeteiligung vor:</p>
<p style="PADDING-LEFT: 30px">- <strong>absolute SB</strong> (die ersten XX.-€ pro Jahr zahlen Sie),</p>
<p style="PADDING-LEFT: 30px">- <strong>prozentuale SB</strong> mit maximierter Obergrenze (Sie zahlen XX % einer Rechnung, maximal jedoch Betrag XX.- € pro Jahr)</p>
<p style="PADDING-LEFT: 30px">- <strong>leistungsdynamische SB </strong>(pro Behandlung, pro Arzneimittel etc. fällt eine feste SB von XX.- € an, maximal 5.000.- € pro Jahr).</p>
<p style="PADDING-LEFT: 30px">Übersteigen die Rechnungen die SB, erstattet der Versicherer den darüber hinaus gehenden Betrag bedingungsgemäß.  <strong>Achtung:</strong> Wenn eine hohe SB gewählt wird (&#8221;Großschaden-Tarif&#8221;) sollte unbedingt bedacht werden, dass bei Behandlungen, die sich über den Jahreswechsel hinziehen die SB zweimal zu Buche schlägt.</p>
<h3>3. WICHTIG - Exkurs: Achtung Eigenbeteiligung! - WICHTIG</h3>
<p style="PADDING-LEFT: 30px">Die Selbstbeteiligung ist zu unterscheiden von Eigenbeteiligungen. Eigenbeteiligungen gibt es bei vielen Tarifen beispielsweise als <strong>prozentuale Beträge</strong> (z.B. für Zahnersatz,  Heil- und Hilfsmittel, Psychotherapie) oder als <strong>Höchstbeträge</strong> für Erstattungen, die in <strong>Preisverzeichnissen </strong>festgelegt sind (z.B. für zahnärztliche Leistungen, Heilmittel) . Auch absolute <strong>Summenbegrenzungen </strong>für bestimmte Leistungen kommen im Markt vor (z.B. maximale Erstattung von 620.- € für Krankenfahrstühle). Ebenso findet man <strong>Beschränkungen</strong> auf Leistungen für <em>&#8220;einfache Ausführung&#8221; (</em>z.B. im Bereich Hilfsmittel) oder auf eine <strong>maximale Sitzungsanzahl </strong>(z.B. bei Psychotherapie) - bis hin zum vollständigen <strong>Leistungsausschluss</strong> bestimmter Bereiche.</p>
<p style="PADDING-LEFT: 30px">Diese Eigenbeteiligungen fallen nicht unter die Höchstgrenzen des  <a href="http://dejure.org/gesetze/VVG/193.html" target="_blank">§ 193 (3) VVG</a>, sind deshalb nicht auf 5.000.- € pro Jahr begrenzt. Sie werden bei oberflächlicher Betrachtung (ohne Blick in die Tarifbedingungen) nicht erkannt. Deshalb werden sie (mit Recht) &#8220;versteckt&#8221; genannt und sollten deshalb durch eine genaue Beratung über die Details der vertraglichen Leistungen Beachtung finden.</p>
<h3>4. SB - Auswirkung auf den Beitrag.</h3>
<p style="PADDING-LEFT: 30px">SB senkt den Beitrag, da der Versicherer ein geringeres Risiko trägt. Die Auswirkungen sind für Angestellte anders als für Selbständige.</p>
<p style="PADDING-LEFT: 30px">Zunächst die Betrachtung für <strong>Angestellte (Einzelperson):</strong></p>
<p style="PADDING-LEFT: 30px">- So kostet zum Beispiel ein <strong>„TOP-Tarif&#8221; ohne SB 520.- € pro Monat . </strong>Bei Angestellten trägt der Arbeitgeber (AG) hiervon 50%, im Beispiel 250.- € für die KV und 10.- € für die Pflegeversicherung, gesamt also <strong>260.- €</strong>, der Versicherte zahlt die andere Hälfte.- Der gesetzlich festgelegte maximale AG-Zuschuss für die KV beträgt im Jahr 2010  262,50 € - für 2011 sind es maximal 271,01 €. Der Gesamtbeitrag ist also in diesem Beispiel unter dem maximal zuschussfähigen.</p>
<p style="PADDING-LEFT: 30px">- Wird im gleichen Tarif eine SB vereinbart (als Beispiel <strong>1.920.- € SB p.a</strong>. - hier für ALLE Bereiche), so beträgt der <strong>Beitrag 350.-  €</strong>, AG-Zuschuss <strong>175.- €</strong>, der Versicherte zahlt die andere Hälfte, hätte also zunächst ca. 85 € monatlich gespart. Falls jedoch Behandlungen / Kosten anfallen, so lägen die Kosten für <strong>„Worst Case&#8221; bei monatlich 335.- €,  = </strong>SB umgelegt auf den Monatsbeitrag ( = 175.- € + 1.920.- € /12).- Somit  ist die Entscheidung über die „richtige&#8221; SB auch ein Rechenspiel. Die Beitragsersparnis „teilt&#8221; man mit dem AG, die SB zahlt man in der Regel voll selbst. Seltene Ausnahme: Es wird eine Vereinbarung mit dem AG getroffen, dass dieser die SB ebenfalls bezuschusst (nicht ganz unproblematisch).</p>
<p style="PADDING-LEFT: 30px">Etwas anderes gilt, wenn der KV-Beitrag <strong>über</strong> dem zuschussfähigen Höchstsatz liegt. Dann würde dem Versicherten eine Beitragsersparnis zu 100% zu Gute kommen - so zum Beispiel bei der Versicherung mehrerer Personen.</p>
<p style="PADDING-LEFT: 30px">Hier ein Beispiel für einen <strong>Angestellten (Erwachsenen und ein Kind):</strong></p>
<p style="PADDING-LEFT: 30px"><strong>- Ein &#8220;TOP-Tarif&#8221; für beide Personen ohne SB kostet 720.- pro Monat. </strong>Der Arbeitgeber übernimmt von der KV 271,01 € (max. für 2011) und 12,50 € für die Pflegeversicherung, insgesamt also ca. <strong>283.- € - </strong>es verbleibt also ein Eigenbeitrag von ca.  <strong>437.- € monatlich.</strong></p>
<p style="PADDING-LEFT: 30px"><strong>- Wird im gleichen Tarif eine Selbstbeteiligung vereinbart</strong> (als Beispiel<strong> 960.- € p.a.</strong> für den Vater,<strong> 480.- € p.a.</strong> für das Kind - hier für ALLE Bereiche), so beträgt der <strong>Beitrag (Summe für beide) 570.- €</strong>. Der AG-Zuschuss beträgt ca. <strong>283.- €,</strong> der Versicherte zahlt also <strong>monatlich 287.- €</strong>. Gegenüber der Variante ohne SB spart der Versicherte also zunächst 150.- € Eigenbeitrag monatlich. Falls jedoch Behandlungen / Kosten anfallen, so lägen die Kosten für <strong>„Worst Case&#8221; bei monatlich 407.- €,  = </strong>SB umgelegt auf den Monatsbeitrag ( = 287.- € + 1.440.- € /12). Es kann also in diesem Beispiel sinnvoll sein, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren - auch wenn diese vielleicht &#8220;hoch&#8221; erscheinen mag. Man darf nur nicht dem Trugschluss aufsitzen, man sei nun für 287.- € monatlich versichert! Bitte beachten Sie hierzu auch unbedingt Ziff 6., 7. und 8.</p>
<p style="PADDING-LEFT: 30px">Die Auswirkungen für <strong>Selbständige (Einzelperson):</strong></p>
<p style="PADDING-LEFT: 30px"><strong>- </strong>Für eine(n) Selbständige(n) ist meist eine SB günstiger, da sie/er keinen AG-Zuschuss erhält.  Im Beispiel würde sie/er mit dem SB-Tarif pro Jahr <strong>2.040.- €  Beitragsersparnis</strong> haben (520.- €  minus  350.- € = 170.- €  Ersparnis pro Monat x 12 = 2.040.- € pro Jahr). Das <strong>SB-Risiko beträgt 1.920.- €</strong>. Also wäre selbst der &#8220;Worst Case&#8221; günstiger als ein Tarif ohne SB. Wenn in einem Jahr wenige oder keine Kosten entstanden sind, ist die Ersparnis noch höher. (alle Beträge gerundet) Bitte beachten Sie hierzu auch unbedingt Ziff 6., 7. und 8.</p>
<h3>5. SB - Änderung möglich?</h3>
<p style="PADDING-LEFT: 30px">Zu berücksichtigen ist auch noch, ob in dem gewählten Tarif eine<strong> Wechseloption</strong> in einen anderen Tarif mit ggf. niedrigerer SB vertraglich zugesichert und wie diese formuliert ist. Solche Optionen bieten inzwischen einige Versicherer, und zwar nicht nur in sogenannten &#8220;Einsteiger-Tarifen&#8221;. Falls eine Wechseloption gegeben ist, könnte man zum Beispiel in Erwägung ziehen, zunächst in jungen (gesunden) Jahren einen Tarif mit (höherer) SB zu wählen, um später zu wechseln. Dabei müssen allerdings die vertraglich festgelegten Spielregeln für den Wechsel beachtet werden.</p>
<h3>6. SB - Auswirkungen auf die Beitragsentwicklung.</h3>
<p style="PADDING-LEFT: 30px">Es ist möglich (aber nicht vorhersehbar), dass die Beitragsentwicklung bei Tarifen mit beziehungsweise ohne SB unterschiedlich ausfallen. Außerdem werden in einem günstigeren Tarif (mit SB) in der Regel geringere Alterungsrückstellungen gebildet. Der Beitrag im Alter könnte deshalb höher sein, als zum Beispiel bei einer durchgängigen Mitgliedschaft in einem Tarif mit geringerer SB und höherem Beitrag. Auch die Tatsache, wie ein Versicherer die Versichertenkollektive gestaltet, kann Auswirkungen auf die Beitragsentwicklung haben.</p>
<h3>7. SB - Auswirkung auf Beitragsrückerstattung?</h3>
<p style="PADDING-LEFT: 30px">Ein weiterer Aspekt ist die möglicherweise unterschiedliche Beitragsrückerstattung (BRE) in Tarifen mit verschiedener Beitragshöhe. BRE gibt es bei vielen Tarifen für den Fall, dass keine Leistungen in Anspruch genommen werden. In der Regel richtet sich die BRE nach der Höhe des Beitrages (außer bei Tarifen mit fester garantierter Pauschalleistung) und ist deshalb bei Tarifen mit SB niedriger. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit höher, eine BRE zu erhalten, da ein Teil der Kosten wegen der SB ohnehin selbst getragen werden muss und der Versicherer deshalb nicht in Anspruch genommen wird.  </p>
<h3>8. SB - Auswirkungen auf die steuerliche Absetzbarkeit.</h3>
<p style="PADDING-LEFT: 30px">Durch das &#8220;Bürgerentlastungsgesetz&#8221; ist der Beitrag für die Krankenversicherung ohne Obergrenze absetzbar - bei der PKV allerdings nur der Anteil, der den Leistungen der GKV entspricht. Da der Beitrag für einen Tarif mit SB geringer ist, ist auch die mögliche Steuerersparnis geringer. Der Steuer-Aspekt sollte also berechnet und berücksichtigt werden. Auch die BRE reduziert die Steuerersparnis.</p>
<h3>9. SB - &#8220;Bequemlichkeit&#8221;.</h3>
<p style="PADDING-LEFT: 30px">Last but not least ist es noch eine Frage der individuellen Einschätzung, ob man es „einfach&#8221; haben will und &#8220;alles einreichen&#8221; kann oder ob man Jahr für Jahr rechnen will, bis zu welchem Rechnungsbetrag es sich „lohnt&#8221;, Rechnungen aus der eigenen Tasche zu bezahlen.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>3-Jahres-Moratorium in der PKV</title>
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		<pubDate>Sun, 09 Aug 2009 20:45:47 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Liebe Leser,
es herrschen immer wieder Unklarheiten darüber, wie in speziellen Fällen die 3jährige &#8220;Wartefrist&#8221; beim Übertritt in die PKV ermittelt wird. Sie finden anbei den LINK zu der Dokumentation der GKV-Spitzenverbände, in dem die meisten Spezialfälle behandelt werden.
Update: Wie der Stand der geplanten Gesetzesänderung ist lesen Sie HIER
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Leser,</p>
<p>es herrschen immer wieder Unklarheiten darüber, wie in speziellen Fällen die 3jährige &#8220;Wartefrist&#8221; beim Übertritt in die PKV ermittelt wird. Sie finden anbei den <a href="http://www.pkv-online-beratung.de/files/gkv-bundesverbaende_zur_jae-ueberschreitung.pdf" target="_blank">LINK </a>zu der Dokumentation der GKV-Spitzenverbände, in dem die meisten Spezialfälle behandelt werden.</p>
<p><em>Update: Wie der Stand der geplanten Gesetzesänderung ist <a href="http://www.pkv-online-beratung.de/blog/gesetzesanderung-zum-3-jahres-moratorium/" target="_blank">lesen Sie HIER</a></em></p>
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